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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 12 SO 582/10   

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https://dejure.org/2011,17343
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 12 SO 582/10 (https://dejure.org/2011,17343)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.03.2011 - L 12 SO 582/10 (https://dejure.org/2011,17343)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. März 2011 - L 12 SO 582/10 (https://dejure.org/2011,17343)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 12 SO 582/10
    So fallen unter den Begriff der "Wohnungsbeschaffungskosten" nur Aufwendungen, die mit dem Finden und Anmieten der Wohnung verbunden sind (BSG 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 16 zur Parallelvorschrift des § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II).

    Die Einzugsrenovierung gehört hierzu nicht (BSG 16.12.2008 - a.a.O. - Rdnrn. 13 ff. mit ausführlicher Begr.).

    Eine Erstausstattung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII umfasst lediglich die Ausstattung und nicht die Herrichtung der Wohnung (BSG 16.12.2008 - a.a.O. - Rdnr. 23 zur Parallelvorschrift des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II).

    Leistungen gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II (= § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII) sind für die Ausstattung mit wohnraumbezogenen Gegenständen zu erbringen, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen (BSG 16.12.2008 - a.a.O. - Rdnr. 23; vgl. auch Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl. 2010, § 31 Rdnr. 8).

    Hierzu zählen jedoch keine Gegenstände, die dem Herstellen der Bewohnbarkeit der Unterkunft dienen, so dass eine Einzugsrenovierung bei § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII auch nicht als Erstausstattung erfasst wird (BSG 16.12.2008 - a.a.O. - Rdnr. 23; Grube, in: Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 31 Rdnr. 6).

    Zwar können Kosten der Einzugsrenovierung solche i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB XII darstellen (BSG 16.12.2008 - a.a.O. - Rdnr. 24 zu § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II).

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Einzugsrenovierung mietvertraglich vereinbart worden ist (BSG 16.12.2008 - a.a.O. - Rdnr. 25).

    Auch wenn im Rahmen des § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB XII selbst bei Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung weitere einmalige Beihilfen erbracht werden können (BSG 16.12.2008 - a.a.O. - Rdnr. 25 zu § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II), setzt dies hinsichtlich der Kosten für die Einzugsrenovierung voraus, dass diese zur Herstellung der "Bewohnbarkeit" der Unterkunft erforderlich und auch ansonsten angemessen sind (BSG 16.12.2008 - a.a.O. - Rdnr. 25, 27 ff. ).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 12 SO 582/10
    Nichts anderes gilt für das SGB XII, zumal diese Rechtslage aus dem System des BSHG herrührt (vgl. BVerwG 30.04.1992 - 5 C 26/88 - BVerwGE 90, 160).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1058/15

    Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes

    Auch wenn nach den 2005 neu gefassten sozialhilferechtlichen Regelungen für volljährige Hilfebedürftige die früheren "einmaligen Leistungen" zunächst nahezu vollständig in die deutlich angehobenen Regelsätze eingearbeitet worden sein sollten, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.6.2016 - 4 S 1094/15 -, juris, Rn. 101; vgl. aber auch zum nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen anzuerkennenden einmaligen Bedarf der Kosten einer Einzugsrenovierung als Kosten der Unterkunft LSG NRW, Urteil vom 23.3.2011 - L 12 SO 582/10 -, juris, Rn. 43, trifft dies für Kinder und Jugendliche im Jahr 2009 nicht (mehr) zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1061/15

    Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes

    Auch wenn nach den 2005 neu gefassten sozialhilferechtlichen Regelungen für volljährige Hilfebedürftige die früheren "einmaligen Leistungen" zunächst nahezu vollständig in die deutlich angehobenen Regelsätze eingearbeitet worden sein sollten, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.6.2016 - 4 S 1094/15 -, juris, Rn. 101; vgl. aber auch zum nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen anzuerkennenden einmaligen Bedarf der Kosten einer Einzugsrenovierung als Kosten der Unterkunft LSG NRW, Urteil vom 23.3.2011 - L 12 SO 582/10 -, juris, Rn. 43, trifft dies für Kinder und Jugendliche im Jahr 2012 nicht (mehr) zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1060/15

    Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes

    Auch wenn nach den 2005 neu gefassten sozialhilferechtlichen Regelungen für volljährige Hilfebedürftige die früheren "einmaligen Leistungen" zunächst nahezu vollständig in die deutlich angehobenen Regelsätze eingearbeitet worden sein sollten, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.6.2016 - 4 S 1094/15 -, juris, Rn. 101; vgl. aber auch zum nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen anzuerkennenden einmaligen Bedarf der Kosten einer Einzugsrenovierung als Kosten der Unterkunft LSG NRW, Urteil vom 23.3.2011 - L 12 SO 582/10 -, juris, Rn. 43, trifft dies für Kinder und Jugendliche im Jahr 2011 nicht (mehr) zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1059/15

    Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes

    Auch wenn nach den 2005 neu gefassten sozialhilferechtlichen Regelungen für volljährige Hilfebedürftige die früheren "einmaligen Leistungen" zunächst nahezu vollständig in die deutlich angehobenen Regelsätze eingearbeitet worden sein sollten, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.6.2016 - 4 S 1094/15 -, juris, Rn. 101; vgl. aber auch zum nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen anzuerkennenden einmaligen Bedarf der Kosten einer Einzugsrenovierung als Kosten der Unterkunft LSG NRW, Urteil vom 23.3.2011 - L 12 SO 582/10 -, juris, Rn. 43, trifft dies für Kinder und Jugendliche im Jahr 2010 nicht (mehr) zu.
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